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Änderung der Anschrift
Sind Sie innerhalb des Kreises Merzig-Wadern umgezogen, muss die Anschrift unverzüglich im Fahrzeugschein - ab 1.10.2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil I - geändert werden (§ 13 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Diese Änderung können Sie bei uns oder beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde vornehmen lassen.
Bei einer Änderung der Anschrift sind folgende Unterlagen mitzubringen:
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Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
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Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
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Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Gewerbeummeldung auf die neue Anschrift sowie Personalausweis des Geschäftsführers