Sprungziele
Seiteninhalt vorlesen
Seiteninhalt

Änderung der Anschrift

Sind Sie innerhalb des Kreises Merzig-Wadern umgezogen, muss die Anschrift unverzüglich im Fahrzeugschein - ab 1.10.2005 in der Zulassungsbescheinigung Teil I - geändert werden (§ 13 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

Diese Änderung können Sie bei uns oder beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde vornehmen lassen.

Bei einer Änderung der Anschrift sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein 
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate) 
  • Bei Firmen: Handelsregisterauszug nebst Gewerbeummeldung auf die neue Anschrift sowie Personalausweis des Geschäftsführers

 











 

 

 

 

Seite zurück Nach oben